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Häufig gestellte Fragen

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►WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS?

  

Der Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) ist eine von einem zuständigen Fachmann ausgestellte amtliche Urkunde, die Aussagen über die energiebezogenen Merkmale einer Immobilie gibt.

Bei der Zertifizierung der Energieeffizienz wird die energetische Bewertung eines Gebäudes durch die Ausrechnung des jährlich erforderlichen Energieverbrauchs zur Deckung des Energiebedarfs der Immobilie unter normalen Wohnverhältnissen und gewöhnlicher Nutzung vorgenommen. Dabei werden bestimmte Faktoren wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung herangezogen.

Das Verfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz endet mit der Ausstellung eines Energieausweises und der Zuordnung der Immobilie zu einer Energieeffizienzklasse. Die Bewertungsskala besteht aus 7 Kategorien in Form von Buchstaben: Energieeffizienzklasse A (das mit Hinblick auf den Energieverbrauch effizienteste Gebäude) bis zur Stufe G (das am wenigsten energieeffiziente Gebäude). Durch die Zuordnung zu einer dieser Energieeffizienzklassen spiegelt das Energie-Label die energiebezogene Bewertung eines Gebäudes wider.

  
►WER KANN DEN ENERGIEAUSWEIS AUSSTELLEN?

  

Der Energieausweis kann von einem Zertifizierungsfachmann ausgestellt werden, der den akademischen Abschluss und den beruflichen Befähigungsnachweis besitzt, Bauvorhaben bzw. Bauleitungstätigkeiten durchzuführen oder die Installation thermischer Anlagen vorzunehmen. Demnach kann der Energieausweis derzeit von Architekten, Baumeistern, Ingenieuren oder technischen Ingenieuren ausgestellt werden. 

  
►IST ES ERFORDERLICH, UM EINE IMMOBILIE ZU VERKAUFEN ODER ZU VERMIETEN?

  

Ja. Der Energieausweis muß Teil der grundlegenden Informationen sein, die der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund muss dieses Dokument vor Abschluss des Verkaufs oder der Vermietung zur Verfügung stehen.

  
►IST DIE REGISTRIERUNG DES ENERGIEAUSWEISES ERFORDERLICH?

  

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist es erforderlich, dass Ihr Energieausweis im von der Regierung der Balearischen Inseln eingerichteten Register eingetragen ist. Es handelt sich um ein verpflichtendes Verfahren, das Sie selbst durchführen oder an uns delegieren können. Wenn Sie diesen Behördengang an uns delegieren möchten, benötigen wir eine Vollmacht (wir werden Ihnen das Dokument zusenden, mit der Bitte, es uns unterschrieben zurückzusenden).

  
►IST EIN INHABERWECHSEL ERFORDERLICH?

  

Dies könnte erforderlich sein, wenn bei der Registrierung des Energieausweises festgestellt wird, dass bereits ein vorheriges existiert. In den ersten Jahren war es üblich, dass Energieausweise auf den Namen des zertifizierenden Fachmanns oder einer anderen Person registriert wurden. Aktuell müssen Energieausweise auf den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin der Immobilie eingetragen werden, wobei ein Dokument zur Bestätigung des Eigentums vorgelegt werden muss. Wenn der Inhaber des vorherigen Energieausweises nicht mit dem aktuellen Eigentümer übereinstimmt, muss der Inhaberwechsel durchgeführt werden, bevor der neue Energieausweis registriert werden kann.

Es handelt sich um ein verpflichtendes Verfahren, das Sie selbst durchführen oder an uns delegieren können. Falls Sie uns damit beauftragen, prüfen wir anhand der von Ihnen bereitgestellten Daten des aktuellen Eigentümers, ob dies erforderlich ist. Falls es mehrere Eigentümer gibt, ist es ratsam, uns die Ausländer-Ident.-Nr. (NIE) bzw. Steuer-ID-Nr. (NIF/CIF) jedes Einzelnen zur Verfügung zu stellen, da der vorherige Energieausweis möglicherweise auf einen der Eigentümer ausgestellt wurde.

Sollten Behördengänge erforderlich sein, werden wir Sie bitten, uns die folgenden Unterlagen zukommen zu lassen.

- Eigentumsnachweis (Kaufurkunde, Grundbuchauszug, IBI-Grundsteuerbescheid oder Verantwortlichkeitserklärung).
- Ausweiskopie (DNI/NIF/NIE).
- Bevollmächtigung (wir werden Ihnen das Dokument zusenden, mit der Bitte, es an uns unterschrieben zurückzusenden)
 

Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie eine elektronische Bestätigung. Ein Zugriff Ihrerseits auf diese Bestätigung ist nicht erforderlich. Falls Sie dennoch darauf zugreifen möchten, benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat, ein Passwort-System oder ein europäisches digitales Identifikationssystem.

  

►WAS IST DAS ENERGIE-LABEL?

  

Das Energie-Label zur Energieeffizienzkennzeichnung spiegelt die energiebezogene Bewertung einer Immobilie wider. Dazu bedient sie sich einer Bewertungsskala, die aus 7 Kategorien in Form von Buchstaben besteht: Energieeffizienzklasse A (das mit Hinblick auf den Energieverbrauch effizienteste Gebäude) bis hin zur Stufe G (das am wenigsten energieeffiziente Gebäude). Zudem liefert das Energie-Label u.a. Informationen zum jährlichen Energieverbrauch der Immobilie. Dieses Energie-Label ist bei Werbemaßnahmen bei Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie obligatorisch.

  
►WIE LANGE IST DER ENERGIEAUSWEIS GÜLTIG?

  

Der Energieausweis und das dazugehörige Energie-Label sind für Wohnungen mit Energieeffizienzklasse A, B, C, D, E und F 10 Jahre gültig. Für Wohnungen mit Energieeffizienzklasse G ist der Energieausweis 5 Jahre gültig. Der Eigentümer kann allerdings freiwillig den Energieausweis aktualisieren lassen wenn er der Meinung sein sollte, dass sich bestimmte Merkmale der Immobilie geändert haben, die zu einer Korrektur des Energieausweises führen könnten.

  

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