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Häufig gestellte Fragen

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►WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS?

  

Der Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) ist eine von einem zuständigen Fachmann ausgestellte amtliche Urkunde, die Aussagen über die energiebezogenen Merkmale einer Immobilie gibt.

Bei der Zertifizierung der Energieeffizienz wird die energetische Bewertung eines Gebäudes durch die Ausrechnung des jährlich erforderlichen Energieverbrauchs zur Deckung des Energiebedarfs der Immobilie unter normalen Wohnverhältnissen und gewöhnlicher Nutzung vorgenommen. Dabei werden bestimmte Faktoren wie Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung herangezogen.

Das Verfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz endet mit der Ausstellung eines Energieausweises und der Zuordnung der Immobilie zu einer Energieeffizienzklasse. Die Bewertungsskala besteht aus 7 Kategorien in Form von Buchstaben: Energieeffizienzklasse A (das mit Hinblick auf den Energieverbrauch effizienteste Gebäude) bis zur Stufe G (das am wenigsten energieeffiziente Gebäude). Durch die Zuordnung zu einer dieser Energieeffizienzklassen spiegelt das Energie-Label die energiebezogene Bewertung eines Gebäudes wider.

  
►WOZU DIENT DER ENERGIEAUSWEIS?

  

Der Energieausweis dient dazu, das energiebezogene Verhalten einer Immobilie kennenzulernen und um in Erfahrung zu bringen, wie man besagtes Verhalten optimieren kann um einen geringeren Energieverbrauch zu erzielen. Anhand der Zertifizierung kann die Energieeffizienz der Immobilie mit der anderer Immobilien verglichen werden, wobei energieeffiziente Gebäude und Investitionen aufgrund der Erzielung eines niedrigeren Energieverbrauchs begünstigt werden.

  
►WER IST VERPFLICHTET EINEN ENERGIEAUSWEIS VORZUWEISEN?

  

Der Energieausweis wird zur Pflicht, wenn ein Eigentümer den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie vornehmen möchte. Im Falle eines Verkaufs muss der Eigentümer dem Käufer eine Originalausfertigung des Energieausweises überreichen. Bei Vermietungen muss der Eigentümer der Immobilie dem Mieter, gemeinsam mit dem Mietvertrag, eine Kopie des Energieausweises überreichen.

Zudem ist es erforderlich, dass die Energieeffizienzkennzeichnung bei jeder Werbemaßnahme zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie vorhanden ist. Infolgedessen muss die Energieeffizienzkennzeichnung der zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Immobilie z.B. in den Schaufenstern der Immobilienagenturen oder auf den Webseiten ersichtlich sein.

  
►IST DER ENERGIEAUSWEIS ZWINGEND ERFORDERLICH FÜR ALLE ARTEN VON IMMOBILIEN?

  

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen bestimmte Ausnahmen vor. Demzufolge sind folgende Immobilien von der Pflicht ausgenommen einen Energieausweis ausstellen zu lassen:

1. Gebäude und Baudenkmäler, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind.
2. Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu insgesamt  zwei Jahren.
3. Industrieanlagen, zu Verteidigungszwecken dienende Nutzgebäude, landwirtschaftliche Nutzgebäude oder Teile davon, die als Werkstätte, für industrielle Produktion und  für landwirtschaftliche Prozessvorgänge genutzt werden.
4. Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m2.
5. Gebäude, die für bedeutende Umbauvorhaben oder für Abrisszwecke erworben werden.

  

►WER IST FÜR DIE AUFBEWAHRUNG UND ERNEUERUNG DES ENERGIEAUSWEISES ZUSTÄNDIG?

  

Der Eigentümer der Immobilie ist derjenige, der sowohl für die Beschaffung des Energieausweises als auch für dessen Aufbewahrung und Erneuerung zuständig ist.

  
►WER KANN DEN ENERGIEAUSWEIS AUSSTELLEN?

  

Der Energieausweis kann von einem Zertifizierungsfachmann ausgestellt werden, der den akademischen Abschluss und den beruflichen Befähigungsnachweis besitzt, Bauvorhaben bzw. Bauleitungstätigkeiten durchzuführen oder die Installation thermischer Anlagen vorzunehmen. Demnach kann der Energieausweis derzeit von Architekten, Baumeistern, Ingenieuren oder technischen Ingenieuren ausgestellt werden. 

  
►WELCHEN AUFWAND BIRGT DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN?

  

1. Beim Zertifizierungsverfahren werden eine oder mehrere Besichtigungen der Immobilie vorgenommen. Dabei werden:

- Fotos der Außenansicht und der Innenräume der Immobilie gemacht.
- Verwaltungstechnische Daten (Standort der Immobilie, Katasternummer usw.) erfasst.
- Daten der festen Bestandteile der Umhüllung der Wohnfläche (Fenster, Türen, Fußboden, Dach usw.), der Bautischlerei (sowohl innen als auch außen), und der thermischen, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen erfasst.
- Messungen durchgeführt, um eine Skizze der festen Bestandteile der Umhüllung der Wohnfläche (Fenster, Türen, Fußboden, Dach usw.) zur Errechnung des bewohnbaren Volumens der Immobilie anzufertigen.

2. Folgende Büroarbeit fällt an:

- Berechnung der Energieeffizienz der Immobilie durch die Verwendung von Informatikprogrammen und Anwendung bestimmter Methoden, die vom Industrie- Tourismus und Handelsministerium anerkannt sind
- Ausstellung des Energieausweises, in dem die oben aufgeführten Daten enthalten sind und der eine Bewertung der Immobilie und eine Zuordung zu einer der sieben Energieeffizienzklassen enthält.
- Unterbreitung von Lösungen, sofern dies zutrifft, für die Verbesserung der energiebezogenen Bewertung der Immobilie. Dabei wird sowohl der Kostenaufwand als auch die Amortisationsdauer  angegeben.

3. Schließlich wird dem Eigentümer der Energieausweis in elektronischer Form (PDF Datei) übermittelt..

  
►WELCHE INFORMATIONEN ENTHÄLT DER ENERGIEAUSWEIS?

  

Der Energieausweis wird mindestens folgende Information enthalten:

1. Identifizierung der Immobilie, die Gegenstand der Zertifizierung ist (Angabe des Standorts und der Katasternummer).
2. Angaben zu dem Verfahren, das zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse angewendet wurde.
3. Angaben zu den Bestimmungen im Bereich Energieeinsparung und -effizienz, die zum Zeitpunkt der Errichtung der Immobilie gültig waren.
4. Beschreibung der energiebezogenen Merkmale der Immobilie, der thermischen Umhüllung, der vorhandenen Installation, der üblichen Nutzungs- und Wohnbedingungen sowie weiterer Daten, die  bei der Bewertung der Energieeffizienz der Immobilie verwendet wurden.
5. Bewertung der Energieeffizienz der Immobilie in Form einer Energieeffizienzklasse.
6. Für die bestehenden Gebäude werden Empfehlungen zur Optimierung ihrer Energieeffizienz durch die Ausführung technisch durchführbarer Lösungen ausgesprochen. Besagte Vorschläge können bei Investition die Amortisationsdauer und die erzielte Energieersparnis für die restliche Lebensdauer der Immobilie beinhalten.
7. Erläuterung der vom Zertifizierungsfachmann durchgeführten Prüfungen, Messungen und Untersuchungen.
8. Informationen über die Einhaltung der an die thermischen Anlagen gestellten Umweltauflagen.

  
►WAS IST DAS ENERGIE-LABEL?

  

Das Energie-Label zur Energieeffizienzkennzeichnung spiegelt die energiebezogene Bewertung einer Immobilie wider. Dazu bedient sie sich einer Bewertungsskala, die aus 7 Kategorien in Form von Buchstaben besteht: Energieeffizienzklasse A (das mit Hinblick auf den Energieverbrauch effizienteste Gebäude) bis hin zur Stufe G (das am wenigsten energieeffiziente Gebäude). Zudem liefert das Energie-Label u.a. Informationen zum jährlichen Energieverbrauch der Immobilie. Dieses Energie-Label ist bei Werbemaßnahmen bei Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie obligatorisch.

  
►KANN MAN EINE IMMOBILIE ZUM VERKAUF ODER ZUR VERMIETUNG ANBIETEN, OHNE DEN ENERGIEAUSWEIS ZU BESITZEN?

  

Nein. Laut den gesetzlichen Bestimmungen muß jedes Angebot und jede Werbemaßnahme, die den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zum Ziel hat, das Energie-Label über die Bewertung der Energieeffizienz vorweisen.

  
►KANN MAN MIT DER AUFTRAGSERTEILUNG DER ZERTIFIZIERUNG WARTEN BIS DIE IMMOBILIE VERKAUFT ODER VERMIETET IST?

  

Nein. Der Energieausweis muß Teil der grundlegenden Informationen sein, die der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund muss dieses Dokument vor Abschluss des Verkaufs oder der Vermietung zur Verfügung stehen.

  
►KANN MICH EINE SCHLECHT DURCHGEFÜHRTE ZERTIFIZIERUNG WIRTSCHAFTLICH SCHÄDIGEN?

  

Sollte die Zertifizierung von einem wenig erfahrenen Fachmann durchgeführt werden, wodurch die energiebezogene Bewertung der Immobilie niedriger als der tatsächliche Zustand ausfällt, so wird Ihre Immobilie zu Unrecht benachteiligt. Falls die durchgeführte Zertifizierung Gegenstand einer Inspektion seitens einer zuständigen Behörde der Autonomen Region wird und es werden dabei Unregelmässigkeiten festgestellt, so kann der Eigentümer dazu aufgefordert werden, diese erneut durchführen zu lassen.

  
►WAS PASSIERT WENN ICH, OBWOHL ICH DAZU VERPFLICHTET BIN, DIE AUSSTELLUNG DES ENERGIEAUSWEISES DER IMMOBILIE NICHT BEANTRAGE?

  

Wenn Sie verpflichtet sind, einen Energieausweis zu beantragen weil Ihre Immobilie zum Verkauf oder Vermietung beworben wird, dies aber dennoch nicht tun, dann könnten folgende Probleme auf den Verkäufer oder Vermieter zukommen:

- Die zuständige Behörde der jeweiligen Autonomen Region kann Sanktionen auf Grund des Verstoßes gegen Verbraucherrechte verhängen.
- Dass der Verkäufer bzw. Vermieter auf Grund nicht ausreichender, korrekter Informationen den Käufer oder Mieter für den entstandenen Schaden zu entschädigen hat.

  
►WIE TEUER IST DER ENERGIEAUSWEIS?

  

Es gibt keine offiziellen Gebührensätze für diese Zertifizierung. Die Kosten der Zertifizierung werden vom freien Markt bestimmt. Je nach Fall und gem. einer Kosten- und Gewinnkalkulation legt jeder Fachmann seine Gebühren in einem Kostenvoranschlag fest. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht man davon aus, dass sich die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises für eine Wohnung mit einer Nutzfläche von 100m2 auf ca. 250 Euro zzgl. MwSt. belaufen.

  
►WER MUSS DIE KOSTEN TRAGEN?

  

Der Eigentümer der Immobilie ist derjenige, der für die Auftragsvergabe des Energieausweises zuständig ist und demnach hat er die Kosten zu übernehmen.

  
►WIE LANGE IST DER ENERGIEAUSWEIS GÜLTIG?

  

Der Energieausweis und das dazugehörige Energie-Label sind für Wohnungen mit Energieeffizienzklasse A, B, C, D, E und F 10 Jahre gültig. Für Wohnungen mit Energieeffizienzklasse G ist der Energieausweis 5 Jahre gültig. Der Eigentümer kann allerdings freiwillig den Energieausweis aktualisieren lassen wenn er der Meinung sein sollte, dass sich bestimmte Merkmale der Immobilie geändert haben, die zu einer Korrektur des Energieausweises führen könnten.

  

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